Havarie-Nummer

Hinweise für Betreiber vollbiologischer Kleinkläranlagen

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Grundstückseigentümer, welche dezentral über vollbiologische Kleinkläranlagen entsorgen, uns bitte ihre jährlich zu erbringenden Wartungsprotokolle zur Verfügung stellen.

In vielen Fällen übernimmt die Übermittlung bereits das Wartungsunternehmen. Sprechen Sie dafür Ihre beauftragte Firma an.

Bitte beachten Sie die Informationen im Wartungsprotokoll.

Die Entsorgung ist zeitnah, wie im Wartungsprotokoll angegeben, beim Zweckverband in Auftrag zu geben. Bei Nichteinhaltung ist mit einer Erhebung der Kleineinleiterabgabe zu rechnen.